Die Professur 560A bietet nach Bekanntgabe der Noten einen festgelegten Einsichtstermin an, an dem Studierende ihre Klausuren einsehen können. Dieser Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Für die Teilnahme an der Klausureinsicht ist eine vorherige Anmeldung (per E-Mail) erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass individuelle Einsichtstermine oder Sonderregelungen nicht vorgesehen sind. Die Einsichtnahme ist ausschließlich an dem festgelegten Termin möglich.
Sollten Sie am Einsichtstermin verhindert sein, besteht die Möglichkeit, eine bevollmächtigte Person mit der Einsichtnahme zu beauftragen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht mit Originalunterschrift sowie eine Kopie Ihres Personalausweises erforderlich.
Diese Regelung entspricht § 37 der Prüfungsordnung und gewährleistet eine faire und einheitliche Handhabung der Klausureinsicht.