Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Liebe Studierende,

auf dieser Seite erhalten Sie einen Einblick in die Antworten der häufig gestellten Fragen während des Wipäd-Bachelorstudiums, insbesondere in Bezug auf das Grundstudium,  das Betriebspraktikum, die Bachelorarbeit und das Referendariat in Baden-Württemberg.

Fragen und Antworten rund um das Profilstudium und das Schulpraktikum finden Sie im gleichen Format ebenfalls auf unserer Homepage.

Bitte informieren Sie sich zunächst allgemein über die häufig gestellten Fragen und kontaktieren Sie bei spezifischen Rückfragen gerne die ausgewiesenen Ansprechpartner bzw. die Fachstudienberatung.

Allgemeine Fragen zum Studium

Das Grundstudium ist abgeschlossen, sobald Sie alle Pflichtleistungen der ersten drei Semester (gemäß des Modulkatalogs) bestanden haben. Ihr Grundstudium als solches muss nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist abgeschlossen sein. Jedoch ist das Bestehen von einzelnen Leistungsbestandteilen des Grundstudiums die Voraussetzung für das Bestehen der Orientierungs- und Zwischenprüfung.

Mit der Orientierungsprüfung soll frühzeitig festgestellt werden, ob die Anfangsleistungen im Studium des gewählten Studiengangs eine Fortsetzung des Studiums mit dem Ziel, zunächst das Grundstudium erfolgreich abzulegen, angeraten erscheinen lassen. Die Orientierungsprüfung soll bis zum Ende des dritten Semesters nach dem Folgeprüfungszeitraum abgelegt sein.

Achtung: Die Voraussetzungen für das Bestehen der Orientierungsprüfung variieren je nach Studienbeginn. In der für Ihren Studienbeginn geltenden Prüfungsordnung können Sie sich individuell informieren.

Zusatz: Sollten Sie von einem Corona-Semester betroffen sein, könnte die Frist zur Erbringung der Orientierungsprüfung entsprechend verlängert worden sein.

In Übereinstimmung mit der Orientierungsprüfung wird die Zwischenprüfung studienbegleitend abgelegt. Grundsätzlich gilt, dass für das Bestehen der Zwischenprüfung ausgewählte Pflichtleistungen bis zum Ende des Folgeprüfungszeitraums des 5. Semesters nachgewiesen werden müssen.

Achtung: Die Voraussetzungen für das Bestehen der Zwischenprüfung variieren je nach Studienbeginn. In der für Ihren Studienbeginn geltenden Prüfungsordnung können Sie sich individuell informieren.

Zusatz: Sollten Sie von einem Corona-Semester betroffen sein, könnte die Frist zur Erbringung der Zwischenprüfung entsprechend verlängert worden sein.

Das 9-wöchige Betriebspraktikum wird zwar im 4. Semester empfohlen, allerdings können die Betriebspraktischen Studien individuell in den Studienverlauf eingebunden werden. Sinnvoll ist das Praktikum vor allem nach dem Abschluss des Grundstudiums, da hier die entsprechende Profilbereichsvertiefung bereits gewählt wurde.

Wichtig: Das abgeschlossene Modul „Betriebspraktische Studien“ ist die Voraussetzung für die Themenvergabe einer Bachelorarbeit. Demnach sollte das Modul vor Beginn des Anmeldezeitraums für die Bachelorarbeit erfolgreich erbracht worden sein.

Für das Betriebspraktikum kommen grundsätzlich folgende Betriebe in Frage:

• Betriebe, die eine Berechtigung zur Berufsausbildung in den dem Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ zugeordneten kaufmännischen Ausbildungsberufen besitzen.

• Betriebe, die eine Berechtigung zur Ausbildung von Gehilfen/Gehilfinnen in wirtschafts-

und steuerberatenden Berufen besitzen.

• Öffentliche Verwaltungen, die berechtigt sind, Verwaltungsfachangestellte auszubilden.

 

Ein Praktikum in einem anderen Bereich müssen Sie sich vor Praktikumsbeginn vom Praktikantenamt genehmigen lassen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Praktikantenamts.

Wichtig: Ein Praktikumsabschnitt muss mindestens vier Wochen umfassen und in Vollzeit absolviert werden.

Grundsätzlich können bereits erbrachte Praktika (mind. 4 Wochen) und eine abgeschlossene Berufsausbildung anerkannt werden. Einzelheiten hierzu sind in der Praktikumsordnung geregelt.

Wichtig: Reichen Sie die erforderlichen Nachweise innerhalb der Anrechnungsfrist beim Praktikantenamt ein.

Für ein Langzeitpraktikum oder ein Auslandssemester ist es erforderlich, dass Sie ein Urlaubssemester beantragen. Nähere Informationen rund um das Urlaubssemester erhalten Sie HIER. Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, an der Selbstverwaltung der Universität Hohenheim teilzunehmen, Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Hochschuleinrichtungen zu benutzen. Ausgenommen sind Bibliotheks- und IT-Dienste, die genutzt werden dürfen. Diese Regelung führt dazu, dass Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht (z.B. Seminare) während eines Urlaubssemesters nicht absolviert werden können. Demzufolge ist eine frühzeitige Planung mit der Fachstudienberatung sinnvoll.

Das Verfassen der Bachelorarbeit wird für das 6. Semester empfohlen. Allerdings kann diese bereits nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls „Betriebspraktische Studie“ angemeldet werden. Näheres regelt die jeweilige Prüfungsordnung.

Die Vergabe findet über ein zentrales Zuordnungssystem statt. Weiter Informationen finden Sie HIER.

Sie haben Interesse an einer Bachelorarbeit an unserer Professur? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf diese Seite.

Das Thema der Bachelorarbeit ist aus einem der folgenden Gebiete zu wählen:

-       Betriebswirtschaftslehre,

-       Volkswirtschaftslehre,

-       Wirtschaftspädagogik,

-       gewählter Wahlbereich.

Ja. Die Bachelorarbeit kann je nach Forschungsschwerpunkt in Absprache mit dem jeweiligen Institut/Lehrstuhl grundsätzlich in Kooperation mit einem Unternehmen geschrieben werden.

Nein. Einzig die Schulpraktischen Studien II und III können bereits vor der Zulassung in den Masterstudiengang erbracht werden.

Fragen zum Referendariat (Baden-Württemberg)

Über den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen können Sie sich HIER informieren.

Nähere Informationen zur Betriebspraxis für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ finden Sie HIER.

Bei spezifischen Fragen können Sie sich direkt an das zuständige Regierungspräsidium wenden.