Bei der Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Vorstudium gibt es grundsätzlich zwei Varianten (Einzelanerkennung & Pauschale Anerkennung). Welche Variante für Sie möglich ist, hängt von dem Umfang des wirtschaftswissenschaftlichen Anteils Ihres bisherigen Studiengangs ab. Entscheidend ist hierbei die Zusammensetzung Ihrer ECTS aus bestimmten Bereichen (Verhältnis von BWL, VWL, Recht sowie methodischen Grundlagen) [1].
Erfüllen Sie die Anforderungen bezüglich der verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Module, haben Sie die Wahl zwischen beiden Varianten: der Pauschalen Anerkennung und der Einzelanerkennung. Erfüllt Ihr bisheriger Studiengang diese Voraussetzung nicht, kommt für Sie nur die Einzelanerkennung in Frage.
[1] Die Prüfung und Entscheidung unterliegt der Zulassungskommission bzw. bei Anerkennung unter Umständen dem Prüfungsausschuss.