Nachqualifizierung und Auflagen
Alle Leistungen, die nicht anerkannt wurden, müssen nachgeholt werden, bis entweder die Mindest-ECTS für eine Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik oder die gesamten Leistungen eines kompletten Bachelorabschlusses in Wirtschaftspädagogik erreicht sind.
Wenn Sie sich entscheiden nur die Mindest-ECTS nachzuholen, beachten Sie bitte Folgendes:
(1) Die wirtschaftswissenschaftlichen Anteile von mindestens 100 ECTS (für die Zulassung zum Masterstudiengang) müssen sich bezogen auf die Bereiche BWL und VWL folgendermaßen zusammensetzen:
- mind. 42 ECTS im Bereich BWL (rechtswissenschaftliche Module, z.B. Zivilrecht, können hierbei mit bis zu 12 ECTS, (Wirtschafts-)Informatik mit bis zu 6 ECTS angerechnet werden)
- mind. 32 ECTS im Bereich VWL (methodische Grundlagen, z.B. Mathematik, können hierbei mit bis zu 18 ECTS angerechnet werden)
(2) Die folgenden Leistungen entfallen:
- Bachelorarbeit (Voraussetzung: Ein erfolgreich abgeschlossener Bachelorabschluss liegt bereits vor)
- Wirtschaftswissenschaftliche Ausrichtung: Im Bereich "Human Resource Management (HRM)" müssen Sie mindestens 24 statt 36 ECTS nachholen
- Allgemeinbildende Ausrichtung: Im gewählten Bereich (Deutsch, Englisch, Mathematik etc.) müssen Sie mindestens 24 statt 36 ECTS nachholen
(3) Bei Mathematik, Deutsch, Englisch und Sport gilt: Grundlagenmodul vor Aufbaumodul. Welche Module Sie zwingend belegen müssen, ist mit dem jeweiligen Fachbereich abzuklären.
(4) Die Fristen für Orientierungs- bzw. Zwischenprüfung sind einzuhalten.
Dauer
Bei dieser Variante hängt die Dauer von Ihrer individuell benötigten Zeit der zu absolvierenden Module bzw. der Einstufung des Fachsemesters ab.
Abschluss
Sie können entweder die "Mindest-ECTS", die für die Zulassung zum Masterstudiengang notwendig sind, nachholen oder darüber hinaus weitere Leistungen des Studienplans erbringen und dadurch einen kompletten Bachelorabschluss in Wirtschaftspädagogik erwerben.