Masterarbeit
FAQ zur Masterarbeit
Vgl. § 21 (2) PO:
Zur Master-Thesis wird nur zugelassen, wer bereits 48 ECTS-Punkte im Master-Studium erzielt hat.
Die Anmeldung Ihrer Masterarbeit erfolgt über das Prüfungsamt. Hier finden Sie unter dem Reiter „Master-Thesis“ das Formular "Antrag auf Vergabe einer Master-Thesis der Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaften", das von Ihrem Erst- und Zweitgutachter unterschrieben werden muss. Beachten Sie, dass ab dem im Formular genannten Datum die Bearbeitungszeit beginnt.
Vgl. § 63 (1) PO:
Für den Master Wirtschaftspädagogik gilt:
Das Thema der Master-Thesis ist gemäß § 36 aus einem der beiden gewählten bzw. vorgegebenen Schwerpunktfächer oder einem der gewählten Ergänzungsfächer oder dem gewählten Zweitfach oder aus dem Fach Allgemeine Master-Betriebswirtschaftslehre zu entnehmen.
Die Master-Thesis wird mit 18 ECTS-Punkten bewertet. Dementsprechend wird ein Mehraufwand im Vergleich zur Bachelorarbeit erwartet.
Für das Institut für Wirtschaftspädagogik gilt ein Seitenumfang von 60-80 Seiten.
Vgl. § 22 (1) PO:
Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt drei Monate. Die Frist zur Bearbeitung der Master-Thesis kann auf bis zu 6 Monaten heraufgesetzt werden, wenn bei Beantragung der Arbeit bereits feststeht, dass es zu themen- oder prozessbedingten Unterbrechungen der Bearbeitungsmöglichkeiten kommen wird und sich deshalb die auf 18 ECTS-Punkte festgelegte Workload nicht auf den vorgesehenen Dreimonatszeitraum konzentrieren lässt. Die Verzögerung und deren Dauer sind von dem Studierenden mit dem Antrag glaubhaft zu machen. Eine Bestätigung des Betreuers ist beizufügen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Master-Thesis sind von der bzw. dem Betreuenden so zu begrenzen, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann.
Ja, mit der Anmeldung beim Prüfungsamt müssen Sie Ihren Titel festlegen. Dieser darf nachträglich weder inhaltlich noch formal geändert werden!
Ja, das Institut für Wirtschaftspädagogik hat hierzu einen Leitfaden erstellt. Beachten Sie, dass Sie nur diesen Leitfaden verwenden und nicht alte Versionen, die Sie gegebenenfalls über Google etc. finden könnten.
Beachten Sie ferner, dass dieser Leitfaden nur für das Institut für Wirtschaftspädagogik gilt. Für andere Institute gelten entsprechend andere Leitfäden bzw. Formvorschriften.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise, die Sie auf der Seite des Prüfungsamtes finden.
Die Bewerbungsfrist zum Referendariat endet am 15.06 des laufenden Jahres. Sollte bis dahin noch kein Masterzeugnis vorliegen, können Sie dieses nachreichen.
Bei Fragen und Terminen zur Nachreichung von Unterlagen wie z.B. Ihrer Masterarbeit, wenden Sie sich direkt an das Regierungspräsidium, bei dem Sie sich für das Referendariat bewerben. Die Ansprechpartner finden sie hier.
Vgl. § 23 (4) PO:
Die Master-Thesis soll unverzüglich von beiden Gutachtenden, spätestens jedoch drei Monate nach Abgabe bewertet sein. Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wirkt darauf hin, dass die Frist nicht überschritten wird. Die Bewertung ist der geprüften Person durch das Prüfungsamt bekannt zu geben.
Ist die Master-Thesis die letzte Leistung in Ihrem Studiengang, so erfolgt das Erstellen der Zeugnis-Dokumente automatisch nach Abschluss des Studiums, i.d.R. innerhalb von 2-4 Wochen. Sie werden vom Prüfungsamt schriftlich benachrichtigt, sobald Ihr Zeugnis im SIZ (Studieninformationszentrum) zur Abholung bereit liegt. Sie können Ihr Zeugnis dann persönlich im SIZ abholen, oder sich zuschicken lassen. Falls es zugesandt werden soll (das Prüfungsamt versendet per Einschreiben an Adressen innerhalb von Deutschland), so teilen Sie dies dem Prüfungsamt per E-Mail mit. Das Prüfungsamt versendet Ihr Zeugnis per Einschreiben an Ihre im EDV-System hinterlegte Adresse. Sollten Sie den Versand an eine andere Adresse wünschen, informieren Sie das Prüfungsamt rechtzeitig.
Wenn eine andere Leistung als die Master-Thesis Ihre letzte Leistung ist, beantragen Sie bitte die Ausstellung Ihres Zeugnisses, wenn Ihr Online-Notenspiegel alle Noten ausweist. Ein Formular hierfür erhalten Sie hier unter dem Reiter „Formulare“.
Falls zusätzlich abgeschlossene Fächer bzw. die Fachstudiendauer in das Zeugnis aufgenommen werden sollen, beantragen Sie dies bitte unbedingt vor dem Eingang der letzten Leistung.