Masterarbeit

Auf folgendem Link erhalten Sie alle prüfungsrechtlichen Informationen rund um die Masterarbeit sowie das Anmeldeformular.

Bewerbungsverfahren für die Masterarbeit an einer der beiden Wipäd-Professuren

Die Professuren für Wirtschaftspädagogik haben ein Bewerbungsverfahren für Masterarbeiten etabliert. Ihre Bewerbung erfolgt über das nachfolgende Online-Formular, welches nur im entsprechenden Bewerbungszeitraum angezeigt wird.

In den beiden wirtschaftspädagogischen Fachgebieten sind sowohl literaturbasierte als auch empirische Arbeiten zu den folgenden Themengebieten möglich:

  • Strategien bei Misserfolgen und Zielverfehlungen in Serious Games - Theoretische und/oder empirische Studien
  • Einsatz von digitalen Educational Escape Rooms zur Förderung von Informationssicherheitskompetenzen bei Kaufleuten für Büromanagement und Industriekaufleuten - Quantitative und/oder qualitative Evaluationsstudien
  • "Eigentlich arbeite ich gerne im Team..." - Interviewstudie zum Paradoxon der Lehrkräfte-Kooperation
  • Dimensionen der professionellen Beziehung in verschiedenen Ansätzen (Lehrer-Schüler-Interaktion)
  • Professionelle Beziehungsarbeit in der betrieblichen Ausbildung als Teil der Ausbildungsqualität
  • Interaktionsqualität und Ausbildungsabbruch - Zum Stand der Forschung
  • Worked Examples im Wirtschaftslehreunterricht - Designüberlegungen und explorativer Einsatz

Konkrete Themen werden nach Annahme und Aufnahme durch das Fachgebiet in einen speziellen ILIAS-Kurs zur Betreuung von Abschlussarbeiten bekanntgegeben. Auch ist es nach Annahme zur Abschlussarbeit grundsätzlich möglich, dass Sie selbst Themen vorschlagen.

Der Bewerbungsprozess verläuft folgendermaßen:

(1) Erforderliche Bewerbungsunterlagen
  • Ein einseitiges Motivationsschreiben, in welchem Sie Ihre Motivation und Ihre inhaltlichen Vorstellungen für eine Masterarbeit im Fachbereich der Wirtschaftspädagogik darlegen. Inhaltlich können Sie sich dabei an den oben aufgelisteten Themenfeldern orientieren, um Ihre vorrangigen Interessen darzulegen und erste Ideen zu skizzieren. Weiterhin können Sie selbst Themen vorschlagen; In jedem Fall sollten Sie in Ihrem Motivationsschreiben die ausgewählte bzw. selbstgewählte Thematik auf eine konkrete Fragestellung oder These zuspitzen. Wir geben Ihnen bei erfolgreicher Bewerbung auch eine Rückmeldung, inwieweit wir Ihre ersten Ideen als bearbeitbar einschätzen oder einen anderen Zuschnitt empfehlen.
  • Einen aktuellen Ausdruck Ihres Transcript of Records.
  • Ihre aktuelle Immatrikulationbescheinigung, welche eine Information zu Ihrem aktuellen Fachsemester beinhalten sollte.

Bitte fassen Sie alle Dokumente in einer PDF-Datei zusammen und benennen Sie diese wie folgt: Nachname_Vorname_Bewerbung-MA-SS24. Die Zusammenfassung aller relevanten Dokumente in einer Datei ist für eine strukturierte, zügige und nachvollziehbare Bearbeitung wichtig. Wird daher die Form nicht gewahrt, behalten wir es uns vor, Ihre Bewerbung nicht weiter zu berücksichtigen.

(2) Vorgehen bei der Bewerbung

Laden Sie die Datei im Zeitraum vom 15.01. - 28.01.2024 bitte über nachfolgendes Online-Formular hoch, welches nur im entsprechenden Zeitraum einsehbar ist. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir nur Bewerbungen im Auswahlverfahren berücksichtigen werden, welche bei uns über das Online-Formular im o. g. Zeitraum eingegangen sind; Bewerbungen, welche vor oder nach dem o. g. Zeitraum bei uns eingehen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

(3) Rückmeldung unsererseits

Wir werden Ihre Bewerbungen nach Ende des Bewerbungszeitraums sichten und Sie zeitnah informieren, ob Sie einen Betreuungsplatz erhalten haben oder nicht. Die Anzahl an möglichen Betreuungsplätzen wird sich u. a. an den semesterbezogen Gesamtlehrkapazitäten bemessen. Im Falle einer Annahme erhalten Sie von den Betreuer:innen via E-Mail Informationen zum weiteren Vorgehen, insb. zur Themenvergabe und zum weiteren Zeitplan (hierbei sind für das Wintersemester i. d. R. Schreibzeiten vom 01.10. bis zum 31.12. empfehlenswert; zumindest, wenn Sie einen fristgerechten Einstieg ins Referendariat planen).

Wichtiger Hinweis zum Umgang mit generativer KI im Rahmen von Abschlussarbeiten (BA, MA)

Wie Sie vielleicht bereits gelesen haben, so sind Anwendungen generativer KI laut dem Senatsbeschluss "Empfehlungen zum Umgang mit generativen KI-Systemen im Zusammenhang mit akademischen Prüfungen" (Beschlossen vom Senat der Universität Hohenheim am 05. Juli 2023) zugelassen bzw. nicht generell untersagt, sofern die Modulverantwortlichen damit einverstanden sind.

Für studentische Abschlussarbeiten (BA, MA), Seminararbeiten und sonstige dezentrale Prüfungsleistungen, welche an den beiden wirtschaftspädagogischen Professuren angefertigt werden, gilt bis auf Weiteres: Die Verwendung generativer KI wird NICHT als Hilfsmittel zugelassen!

 

 

FAQ zur Masterarbeit

Vgl. § 21 (2) PO:    

Zur Master-Thesis wird nur zugelassen, wer bereits 48 ECTS-Punkte im Master-Studium erzielt hat.

Die Anmeldung Ihrer Masterarbeit erfolgt über das PrüfungsamtHier finden Sie unter dem Reiter „Master-Thesis“ das Formular "Antrag auf Vergabe einer Master-Thesis der Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaften", das von Ihrem Erst- und Zweitgutachter unterschrieben werden muss. Beachten Sie, dass ab dem im Formular genannten Datum die Bearbeitungszeit beginnt.

Vgl. § 63 (1) PO: 

Für den Master Wirtschaftspädagogik gilt:

Das Thema der Master-Thesis ist gemäß § 36 aus einem der beiden gewählten bzw. vorgegebenen Schwerpunktfächer oder einem der gewählten Ergänzungsfächer oder dem gewählten Zweitfach oder aus dem Fach Allgemeine Master-Betriebswirtschaftslehre zu entnehmen.

Vgl. § 63 (2) PO:

Als Betreuer der Master-Thesis kommen insbesondere die den Master-Studiengang für das wirtschaftswissenschaftliche Lehramt und die weiteren genannten Fächer betreuenden Professorinnen und Professoren sowie ggf. weitere vom Prüfungsausschuss beauftragte Prüfungsberechtigte in Frage. Die Master-Arbeit muss einen pädagogischen Bezug vorweisen können.

Die Master-Thesis wird mit 18 ECTS-Punkten bewertet. Dementsprechend wird ein Mehraufwand im Vergleich zur Bachelorarbeit erwartet. 

Für das Institut für Wirtschaftspädagogik gilt ein Seitenumfang von 60-80 Seiten.

Vgl. § 22 (1) PO:

Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt drei Monate. Die Frist zur Bearbeitung der Master-Thesis kann auf bis zu 6 Monaten heraufgesetzt werden, wenn bei Beantragung der Arbeit bereits feststeht, dass es zu themen- oder prozessbedingten Unterbrechungen der Bearbeitungsmöglichkeiten kommen wird und sich deshalb die auf 18 ECTS-Punkte festgelegte Workload nicht auf den vorgesehenen Dreimonatszeitraum konzentrieren lässt. Die Verzögerung und deren Dauer sind von dem Studierenden mit dem Antrag glaubhaft zu machen. Eine Bestätigung des Betreuers ist beizufügen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Master-Thesis sind von der bzw. dem Betreuenden so zu begrenzen, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann.

Ja, mit der Anmeldung beim Prüfungsamt müssen Sie Ihren Titel festlegen. Dieser darf nachträglich weder inhaltlich noch formal geändert werden!

Ja, das Institut für Wirtschaftspädagogik hat hierzu einen Leitfaden erstellt. Beachten Sie, dass Sie nur diesen Leitfaden verwenden und nicht alte Versionen, die Sie gegebenenfalls über Google etc. finden könnten.

Beachten Sie ferner, dass dieser Leitfaden nur für das Institut für Wirtschaftspädagogik gilt. Für andere Institute gelten entsprechend andere Leitfäden bzw. Formvorschriften.

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise, die Sie auf der Seite des Prüfungsamtes finden.

Die Bewerbungsfrist zum Referendariat endet am 15.06 des laufenden Jahres. Sollte bis dahin noch kein Masterzeugnis vorliegen, können Sie dieses nachreichen

Bei Fragen und Terminen zur Nachreichung von Unterlagen wie z.B. Ihrer Masterarbeit, wenden Sie sich direkt an das Regierungspräsidium, bei dem Sie sich für das Referendariat bewerben. Die Ansprechpartner finden sie hier.

Vgl. § 23 (4) PO:

Die Master-Thesis soll unverzüglich von beiden Gutachtenden, spätestens jedoch drei Monate nach Abgabe bewertet sein. Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wirkt darauf hin, dass die Frist nicht überschritten wird. Die Bewertung ist der geprüften Person durch das Prüfungsamt bekannt zu geben.

Ist die Master-Thesis die letzte Leistung in Ihrem Studiengang, so erfolgt das Erstellen der Zeugnis-Dokumente automatisch nach Abschluss des Studiums, i.d.R. innerhalb von 2-4 Wochen. Sie werden vom Prüfungsamt schriftlich benachrichtigt, sobald Ihr Zeugnis im SIZ (Studieninformationszentrum) zur Abholung bereit liegt. Sie können Ihr Zeugnis dann persönlich im SIZ abholen, oder sich zuschicken lassen. Falls es zugesandt werden soll (das Prüfungsamt versendet per Einschreiben an Adressen innerhalb von Deutschland), so teilen Sie dies dem Prüfungsamt per E-Mail mit. Das Prüfungsamt versendet Ihr Zeugnis per Einschreiben an Ihre im EDV-System hinterlegte Adresse. Sollten Sie den Versand an eine andere Adresse wünschen, informieren Sie das Prüfungsamt rechtzeitig.

Wenn eine andere Leistung als die Master-Thesis Ihre letzte Leistung ist, beantragen Sie bitte die Ausstellung Ihres Zeugnisses, wenn Ihr Online-Notenspiegel alle Noten ausweist. Ein Formular hierfür erhalten Sie hier unter dem Reiter „Formulare“.   

Falls zusätzlich abgeschlossene Fächer bzw. die Fachstudiendauer in das Zeugnis aufgenommen werden sollen, beantragen Sie dies bitte unbedingt vor dem Eingang der letzten Leistung.