Pauschale Anerkennung

Voraussetzung

Sie haben bereits

  • ein Bachelor- oder Diplomstudium
  • mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen von mindestens 90 ECTS* und
  • mindestens drei Jahren Studienzeit

abgeschlossen.

 

* die wirtschaftswissenschaftlichen Anteile von mindestens 90 ECTS müssen sich bezogen auf die Bereiche BWL und VWL folgendermaßen zusammensetzen:

  • mind. 42 ECTS im Bereich BWL (rechtswissenschaftliche Module, z.B. Zivilrecht, können hierbei mit bis zu 12 ECTS, (Wirtschafts-)Informatik mit bis zu 6 ECTS angerechnet werden)
  • mind. 32 ECTS im Bereich VWL (methodische Grundlagen, z.B. Mathematik, können hierbei mit bis zu 18 ECTS angerechnet werden)

Eine Vorab-Prüfung ist nicht möglich!

Anerkennung

Die Leistungen aus folgenden Bereichen des B.Sc. in Wirtschaftspädagogik werden pauschal anerkannt, sofern Sie mind. genauso viele ECTS in diesem Bereich vorweisen können (unabhänig vom konkreten Modultitel):

  • in Betriebswirtschaftslehre (BWL) max. 58 ECTS
    zu BWL zählen auch rechtswissenschaftliche Module mit bis zu 12 ECTS und (Wirtschafts-)Informatik mit bis zu 6 ECTS

  • in Volkswirtschaftslehre (VWL) max. 48 ECTS
    zu VWL zählen auch methodische Grundlagen mit bis zu 18 ECTS

Nachqualifizierung und Auflagen

Die noch zu absolvierenden Module beschränken in der Regel sowohl auf die wirtschaftspädagogischen Module als auch auf Ihren Wahlbereich. In BWL/VWL müssen Sie alle Module nachholen, die nicht anerkannt wurden, bis Sie die Mindest-ECTS für eine Zulassung zur Zulassungskategorie B2/Z2 erreicht haben.

Bei Mathematik, Deutsch, Englisch und Sport gilt: Grundlagenmodul vor Aufbaumodul. Welche Module Sie zwingend belegen müssen, ist mit dem jeweiligen Fachbereich abzuklären.

Innerhalb der Pauschalen Anerkennung muss und kann keine Bachelorabeit geschrieben werden.

 

Dauer

Diese Variante umfasst in der Regel eine Nachqualifizierungszeit von 2-3 Semestern. Sie werden in das 4. FS eingestuft.

 

Abschluss

Sie beschränken sich auf das Nachholen der "Mindest-ECTS", die für die Zulassung zum Masterstudiengang notwendig sind, erwerben aber keinen wirtschaftspädagogischen Bachelorabschluss.