Nachqualifizierung und Auflagen
Die noch zu absolvierenden Module beschränken in der Regel sowohl auf die wirtschaftspädagogischen Module als auch auf Ihren Wahlbereich. In BWL/VWL müssen Sie alle Module nachholen, die nicht anerkannt wurden, bis Sie die Mindest-ECTS für eine Zulassung zur Zulassungskategorie B2/Z2 erreicht haben.
Bei Mathematik, Deutsch, Englisch und Sport gilt: Grundlagenmodul vor Aufbaumodul. Welche Module Sie zwingend belegen müssen, ist mit dem jeweiligen Fachbereich abzuklären.
Innerhalb der Pauschalen Anerkennung muss und kann keine Bachelorabeit geschrieben werden.
Dauer
Diese Variante umfasst in der Regel eine Nachqualifizierungszeit von 2-3 Semestern. Sie werden in das 4. FS eingestuft.
Abschluss
Sie beschränken sich auf das Nachholen der "Mindest-ECTS", die für die Zulassung zum Masterstudiengang notwendig sind, erwerben aber keinen wirtschaftspädagogischen Bachelorabschluss.