Informationen zum Schulpraktikum (Praxissemester BW)

      Zweck, Dauer, Anmelde- und Durchführungszeiträume

      Das erste Modul des Schulpraktikums ist für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik verpflichtend!
      Das erste Praktikum (im Bachelorstudium) besitzt den Charakter eines Orientierungspraktikums, um das professionelle Betätigungsfeld von Lehrkräften interessiert erkundend, systematisch beobachtend und reflektierend zu erfahren. Bei Wunsch und Eignung können bereits erste Unterrichtserfahrungen mit enger Unterstützung durch die begleitenden Lehrkräfte gesammelt werden.
      Die Praktika zwei und drei im Masterstudium sehen eine längere Dauer vor. Mit den wachsenden fachwissenschaftlichen und pädagogischen Kompetenzen seitens der Studierenden steigen auch die Anforderungen und Eigentätigkeit im schulischen Einsatz, indem vermehrt angeleitet Unterricht wird und die Erkenntnisse aus den Hospitationen und dem Studium angewendet werden.
      Das Schulpraktikum dauert insgesamt 10 Wochen aufgeteilt auf das Bachelor- und Masterstudium. Für das Schulpraktikum bewerben Sie sich online über Praxissemester-bw (Dauer, Bewerbungs- und Durchführungszeiträume entnehmen Sie der folgenden Grafik). Der exakte Startzeitpunkt wird mit den Schulen individuell vereinbart.
      Die Informationsveranstaltung zum ersten Schulpraktikum findet zu Beginn des Wintersemesters statt. Die genauen Termine werden im zugehörigen Seminar bekannt gegeben. Hier enthalten Sie nähere Informationen zur Bewerbung, zum Ablauf, usw.

      Universitäre Begleitveranstaltung zu den Schulpraktischen Studien I (Modul 1)

      Die Schulpraktischen Studien I (Modul 1) werden universitätsintern vom wirtschaftspädagogischen Seminar zum Schulpraxissemester begleitet. Das Seminarmodul zum Schulpraxissemester unterteilt sich in einen vor- und nachbereitenden Teil und ist für das 5. bzw. 6. Semester verpflichtend zu besuchen.

      Das vorbereitende Seminar beginnt immer im Wintersemester und sollte im 5. Fachsemester abgelegt werden. Im darauffolgenden Sommersemester findet das nachbereitende Seminar statt.

      Fragen zum Schulpraktikum (Schulpraktische Studien I) und zum wirtschaftspädagogischen Seminar zur Schulpraxis (vor- und nachbereitenden Seminar zum Wirtschaftslehreunterricht)

      Das Schulpraktikum muss an einer kaufmännischen Schule in Baden-Württemberg erbracht werden, an der Ihre Studienfächer in ausreichendem Maße unterrichtet werden.
      Hinweis: Die Schule, an der Sie die Hochschulzugangsberechtigung oder eine andere Qualifikation (Berufsschulabschluss, o. ä.) erworben haben, darf nicht als Praktikumsschule gewählt werden.

      Alle drei Module der Schulpraktischen Studien (I, II, III) müssen an derselben Schule absolviert werden. Die Wahl der ersten Praktikumsschule ist über sämtliche Schulpraktischen Studien hinweg bindend. Ein Schulwechsel ist dann nicht mehr möglich.

      Das erste Modul kann selbstorganisiert an einer beruflichen Schule im Ausland absolviert werden. Da haben Sie die Chance andere Länder und deren Schulsysteme zu erkundigen. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich an die Vertreter*innen des Beruflichen Seminars oder an das Akademische Auslandsamt.
      Hinweis: Beachten Sie also, dass Sie sich gesondert für das Modul 1, Modul 2 und Modul 3 anmelden müssen.

      Für die Teilnahme am vor- und nachbereitenden Seminar zum Wirtschaftslehreunterricht ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
      Alle notwendigen Informationen erhalten Sie im Rahmen der Informationsveranstaltung zum vor- und nachbereitenden Seminar. Diese findet immer im Sommersemester vor Seminarbeginn statt. Der genaue Termin wird über den Newsletter sowie über Aktuelles bekannt gegeben.

      Grundsätzlich ist eine Teilnahme an den Schulpraktischen Studien I an die Teilnahme des vor- und nachbereitenden Seminars gekoppelt.
      Eine Ausnahme ist nur im Falle eines Langzeitpraktikums/Auslandsaufenthalts möglich und muss gemeinsam mit den Seminarverantwortlichen und der Fachstudienberatung individuell abgesprochen werden. Beachten Sie auch, dass Sie im Rahmen des Seminars Arbeitsaufträge im Schulpraktikum erledigen müssen.

      Eine Trennung des vor- und nachbereitenden Seminars ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich und muss gemeinsam mit den Seminarverantwortlichen und der Fachstudienberatung individuell abgesprochen werden. Denkbar wäre eine Trennung bspw. im Falle eines Auslandsaufenthalts.