Informationen zum Schulpraktikum (Praxissemester BW)
Fragen zum Schulpraktikum (Schulpraktische Studien I) und zum wirtschaftspädagogischen Seminar zur Schulpraxis (vor- und nachbereitenden Seminar zum Wirtschaftslehreunterricht)
Das Schulpraktikum muss an einer kaufmännischen Schule in Baden-Württemberg erbracht werden, an der Ihre Studienfächer in ausreichendem Maße unterrichtet werden.
Hinweis: Die Schule, an der Sie die Hochschulzugangsberechtigung oder eine andere Qualifikation (Berufsschulabschluss, o. ä.) erworben haben, darf nicht als Praktikumsschule gewählt werden.
Alle drei Module der Schulpraktischen Studien (I, II, III) müssen an derselben Schule absolviert werden. Die Wahl der ersten Praktikumsschule ist über sämtliche Schulpraktischen Studien hinweg bindend. Ein Schulwechsel ist dann nicht mehr möglich.
Das erste Modul kann selbstorganisiert an einer beruflichen Schule im Ausland absolviert werden. Da haben Sie die Chance andere Länder und deren Schulsysteme zu erkundigen. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich an die Vertreter*innen des Beruflichen Seminars oder an das Akademische Auslandsamt.
Hinweis: Beachten Sie also, dass Sie sich gesondert für das Modul 1, Modul 2 und Modul 3 anmelden müssen.
Für die Teilnahme am vor- und nachbereitenden Seminar zum Wirtschaftslehreunterricht ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
Alle notwendigen Informationen erhalten Sie im Rahmen der Informationsveranstaltung zum vor- und nachbereitenden Seminar. Diese findet immer im Sommersemester vor Seminarbeginn statt. Der genaue Termin wird über den Newsletter sowie über Aktuelles bekannt gegeben.
Grundsätzlich ist eine Teilnahme an den Schulpraktischen Studien I an die Teilnahme des vor- und nachbereitenden Seminars gekoppelt.
Eine Ausnahme ist nur im Falle eines Langzeitpraktikums/Auslandsaufenthalts möglich und muss gemeinsam mit den Seminarverantwortlichen und der Fachstudienberatung individuell abgesprochen werden. Beachten Sie auch, dass Sie im Rahmen des Seminars Arbeitsaufträge im Schulpraktikum erledigen müssen.
Eine Trennung des vor- und nachbereitenden Seminars ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich und muss gemeinsam mit den Seminarverantwortlichen und der Fachstudienberatung individuell abgesprochen werden. Denkbar wäre eine Trennung bspw. im Falle eines Auslandsaufenthalts.